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Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch in Österreich über einen Hauptwohnsitz verfügen, können jederzeit förmlich erklären, dass sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und im Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.
Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen.
aktualisiert am 21. Februar 2024
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04.03.2024 08:39